Ratgeber

Lohndeklaration bis 30. Januar

Die kurze Antwort

Jeder Privathaushalt mit einer angestellten Person muss der Ausgleichskasse bis 30. Januar melden, wie viel Lohn er im Vorjahr bezahlt hat. Pro Person, mit AHV-Nummer, Geburtsdatum und Bruttolohn für das ganze Jahr.

Was auf das Formular kommt

FeldInhalt
AbrechnungsnummerDeine Nummer bei der Ausgleichskasse
JahrDas abgelaufene Kalenderjahr
Je PersonName, Vorname, AHV-Nummer, Geburtsdatum
Je PersonVon / bis — die Monate, in denen gearbeitet wurde
Je PersonBruttolohn, mit Ferienzuschlag und Naturalleistungen
TotalLohnsumme aller angestellten Personen

Was leicht vergessen wird

  • Der Ferienzuschlag gehört dazu. Er ist Teil des Bruttolohns.
  • Naturalleistungen auch. Verpflegung und Unterkunft werden mit den AHV-Ansätzen gerechnet.
  • Spesen nicht. Effektive Auslagen sind kein Lohn.
  • Alle Personen. Auch die, die nur zwei Monate da war.

Was danach kommt

Die Ausgleichskasse schickt dir eine Rechnung für die Arbeitgeber- und die Arbeitnehmerbeiträge. Im vereinfachten Verfahren ist die Quellensteuer von 5 Prozent dabei, und die angestellte Person bekommt eine Bescheinigung für ihre Steuererklärung.

Warum das der unangenehmste Abend im Jahr ist

Weil du im Januar zusammensuchen musst, was über zwölf Monate verstreut ist: Stunden auf Zetteln, Zahlungen im E-Banking, Ferienwochen aus dem Gedächtnis. Und weil es keine Vorlage gibt, in der das Jahr schon zusammengerechnet ist.

Wenn die Stunden das ganze Jahr erfasst sind, ist die Deklaration ein Knopf. Wichtig und ehrlich: Für ein Jahr, das schon vorbei ist, kann das keine App nachholen — die Stunden fehlen ja. Wer jetzt anfängt, hat im nächsten Januar einen Knopf statt eines Abends.

Häufige Fragen

Bis wann muss die Lohndeklaration eingereicht werden?

Bis zum 30. Januar für das abgelaufene Kalenderjahr. Gemeldet wird pro angestellter Person der Bruttolohn mit AHV-Nummer und Geburtsdatum.

Gehört der Ferienzuschlag in die Lohndeklaration?

Ja. Der Ferienzuschlag und Naturalleistungen wie Verpflegung und Unterkunft gehören zum Bruttolohn. Spesen gehören nicht dazu, denn effektive Auslagen sind kein Lohn.

Muss ich auch eine Person melden, die nur zwei Monate gearbeitet hat?

Ja. Jede angestellte Person wird gemeldet, mit den Monaten, in denen sie gearbeitet hat.

Das macht Soldena für dich.

In Soldena stellt die App die Deklaration aus den erfassten Monaten zusammen, mit der amtlichen Feldnummerierung, als PDF.

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