Vorschau: So sieht es die angestellte Person. Nichts wird gespeichert.
Übung. Probier aus, was du willst — nichts davon erreicht die Datenbank, und dein echter Haushalt bleibt unberührt.
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wischen oder tippen
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Ratgeber
Betreuung zu Hause bezahlen — was die Ergänzungsleistungen übernehmen
Die kurze Antwort
Ja, die Ergänzungsleistungen vergüten Hilfe, Pflege und Betreuung zu Hause — und zwar auch dann, wenn du die Person selber anstellst statt die Spitex zu rufen. Das steht in Art. 14 Abs. 1 Buchstabe b ELG. Wie viel genau, bestimmt dein Kanton: der Bund setzt nur Mindestbeträge.
Das Wichtigste zuerst: es ist kantonal
Seit 2008 ist die Vergütung der Krankheits- und Behinderungskosten Sache der Kantone. Die Bundesverordnung dazu wurde Ende 2007 aufgehoben. Jeder Kanton hat heute eine eigene — oft mit demselben Namen, aber mit anderen Zahlen.
Was der Bund noch vorgibt, sind Mindestbeträge: tiefer darf kein Kanton gehen, höher darf jeder. Jede Zahl auf dieser Seite sagt darum, aus welchem Kanton sie stammt.
Der erste Anruf gilt deiner EL-Stelle. Je nach Kanton ist das die kantonale Ausgleichskasse, die AHV-Zweigstelle deiner Wohngemeinde oder eine kommunale Zusatzleistungsstelle. Frag dort nach dem Merkblatt «Krankheits- und Behinderungskosten» und nach dem Formular für die Haushalthilfe.
Was überhaupt vergütet wird
Art. 14 Abs. 1 ELG zählt abschliessend auf, was die Kantone zusätzlich zur jährlichen Ergänzungsleistung vergüten. Buchstabe b ist der, um den es hier geht:
Hilfe, Pflege und Betreuung zu Hause sowie in Tagesstrukturen
zahnärztliche Behandlung
vorübergehende Aufenthalte in Heim oder Spital
ärztlich angeordnete Bade- und Erholungskuren
Diät, Transporte zur nächsten Behandlungsstelle, Hilfsmittel
die Kostenbeteiligung der Krankenkasse nach Art. 64 KVG
Die Kantone dürfen die Vergütung auf das beschränken, was wirtschaftlich und zweckmässig ist (Art. 14 Abs. 2 ELG). Daraus folgt der Satz, an dem die meisten Gesuche scheitern: Was die Spitex leisten könnte, wird bei einer privat angestellten Pflegekraft oft nicht vergütet. Für Haushalt und Betreuung — putzen, kochen, einkaufen, begleiten, da sein — gilt diese Hürde nicht.
Die Höchstbeträge im Jahr
Das sind die Mindestvorgaben des Bundes für Menschen, die zu Hause leben. Dein Kanton darf höher gehen.
Wer
Mindestens im Jahr
Grundlage
Alleinstehend oder verwitwet
CHF 25'000
Art. 14 Abs. 3 ELG
Ehepaar
CHF 50'000
Art. 14 Abs. 3 ELG
Vollwaise
CHF 10'000
Art. 14 Abs. 3 ELG
Mit Hilflosenentschädigung mittleren Grades
CHF 60'000
Art. 19b Abs. 1 ELV
Mit Hilflosenentschädigung schweren Grades
CHF 90'000
Art. 14 Abs. 4 ELG
Im Heim oder Spital
CHF 6'000
Art. 14 Abs. 3 ELG
Die beiden hohen Beträge haben zwei Haken. Erstens gelten sie nur, soweit die Kosten nicht schon durch die Hilflosenentschädigung und den Assistenzbeitrag gedeckt sind. Zweitens — und das übersehen fast alle — braucht es eine Hilflosenentschädigung der IV oder der Unfallversicherung. Wer die Hilflosenentschädigung erst im AHV-Alter zugesprochen bekommt, profitiert von der Erhöhung nicht (Art. 14 Abs. 5 ELG). Wer vorher eine der IV hatte, schon.
Für Ehepaare staffelt Art. 19b Abs. 2 ELV die Beträge nach dem Grad der Hilflosigkeit beider Personen. Frag die genaue Zahl bei deiner EL-Stelle nach.
Wenn du selber jemanden anstellst
Das ist ausdrücklich vorgesehen — aber mit einem engen Deckel. Die Kantone unterscheiden konsequent zwischen Haushilfe und Betreuung auf der einen Seite und Pflege auf der anderen.
Haushilfe und Betreuung. In mehreren Kantonen — St. Gallen, Bern, Aargau, Thurgau, Basel-Stadt — gilt dieselbe Grenze: höchstens CHF 25 pro Stunde und höchstens CHF 4'800 im Jahr. Basel-Landschaft rechnet seit 2024 mit CHF 27.90. Bedingung ist meist, dass die Person nicht im gleichen Haushalt lebt und nicht über eine bewilligte Spitex kommt.
Pflege. Direkt angestelltes Pflegepersonal wird nur für den Teil vergütet, den eine bewilligte Spitex nicht erbringen kann. Mehrere Kantone verlangen zusätzlich eine Hilflosenentschädigung mittleren oder schweren Grades. Dafür werden dort die Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherungen mitgerechnet (so ausdrücklich Basel-Stadt).
Wofür CHF 4'800 im Jahr wirklich reichen
Diese Rechnung steht nirgends, und sie ist der Grund, warum viele enttäuscht werden. Der Deckel von CHF 25 gegen den Mindestlohn für eine ungelernte Kraft:
Mindestlohn NAV Hauswirtschaft, ungelernt
CHF 20.35
Ferienzuschlag 8.33 % (vier Wochen)
CHF 1.70
Bruttolohn je Stunde
CHF 22.05
Deine Beiträge: AHV/IV/EO 5.3 %, ALV 1.1 %
CHF 1.41
Familienausgleichskasse, rund 1.8 % (kantonal)
CHF 0.40
Was dich die Stunde mindestens kostet
CHF 23.86
Vergütet werden höchstens (Beispiel SG, BE, AG, TG, BS)
CHF 25.00
Bleibt als Spielraum je Stunde
CHF 1.14
Ohne Unfallversicherung und Verwaltungskosten der Ausgleichskasse — die kommen noch dazu. CHF 4'800 im Jahr geteilt durch CHF 25 sind 192 Stunden, also knapp 3,7 Stunden pro Woche.
Der Deckel deckt also knapp den gesetzlichen Mindestlohn — mehr als die unterste Lohnstufe liegt nicht drin. Wer eine gelernte Person anstellt, zahlt die Differenz selber.
Und die Jahresgrenze ist schnell erreicht: Wer mehr Hilfe braucht, zahlt den Rest selber — oder fällt in die Pflege, wo andere Regeln und höhere Beträge gelten.
Diese Rechnung ist ein Beispiel, keine Rechtsauskunft. Ob dein Kanton die Arbeitgeberbeiträge in den Deckel einrechnet oder obendrauf vergütet, ist von Kanton zu Kanton verschieden — und genau das ist die Frage, die du deiner EL-Stelle stellen solltest.
Angehörige bezahlen — geht, aber eng
Anders als beim Assistenzbeitrag der IV sind Angehörige hier nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Vergütet wird aber nur unter Bedingungen, die in den meisten Kantonen gleich lauten:
Die angehörige Person ist nicht in der EL-Berechnung eingeschlossen. Eine Vergütung an den eigenen Ehepartner fällt damit weg.
Sie erleidet durch die Pflege eine länger dauernde, wesentliche Erwerbseinbusse — und vergütet wird höchstens in der Höhe dieses Erwerbsausfalls.
Die Pflegebedürftigkeit ist durch ein Arztzeugnis ausgewiesen.
Mehrere Kantone verlangen zusätzlich, dass sie nicht im gleichen Haushalt lebt; der Aargau verlangt, dass sie das ordentliche AHV-Alter noch nicht erreicht hat.
Der Kanton Bern trennt zwei Töpfe: Grundpflege durch Angehörige — Körperpflege, Lagern, Mobilisieren — bis CHF 25 pro Stunde und CHF 9'600 im Jahr, und Betreuung — Spaziergänge, Kontrollgänge — bis zur nachgewiesenen Erwerbseinbusse.
Und ein Punkt, an den niemand denkt: Was die angehörige Person so erhält, ist für sie steuerbares Einkommen — und AHV-pflichtiger Lohn. Es braucht also auch hier einen Arbeitsvertrag, eine Anmeldung bei der Ausgleichskasse und eine Lohnabrechnung.
Was die Kasse als Beleg verlangt
Vergütet werden nur ausgewiesene Kosten. Die Formulare der Kassen sind sich erstaunlich ähnlich, und sie verlangen durchwegs dasselbe:
Eine Abrechnung pro Kalendermonat — die SVA St. Gallen schreibt ausdrücklich: «Für jeden Kalendermonat muss ein eigenes Formular ausgefüllt werden.»
Die Stunden mit Datum, nicht nur eine Monatssumme
Art der Arbeit — mehrere Kassen verlangen die Aufzählung: Staubsaugen, Geschirr, Bad, Einkauf, Begleitung
Der Stundenansatz und der Gesamtbetrag
Name, Adresse und AHV-Nummer der Hilfsperson
Zwei Unterschriften: die der Hilfsperson und deine
Ein Arztzeugnis, in mehreren Kantonen jährlich neu, das die Notwendigkeit bestätigt
Mit anderen Worten: Es braucht genau das, was ein Arbeitgeber ohnehin führen muss — eine Zeiterfassung mit Datum und Stunden, und eine Lohnabrechnung je Monat. Wer beides hat, füllt das Formular in fünf Minuten aus. Wer es nicht hat, rekonstruiert am Jahresende aus dem Gedächtnis — und bekommt nichts.
Fünfzehn Monate, dann ist das Geld weg
In allen Kantonen, die ich geprüft habe — St. Gallen, Bern, Zürich, Aargau, Thurgau, Basel-Landschaft, Zug — gilt dieselbe Frist: fünfzehn Monate ab Rechnungsstellung. Danach erlischt der Anspruch.
Das klingt lang und ist es nicht. Wer die Belege sammelt, um sie «dann mal einzureichen», ist schneller darüber, als er denkt. Reiche monatlich ein, nicht jährlich.
Die Frist steht im kantonalen Recht, nicht im Bundesrecht. Frag im Zweifel bei deiner Stelle nach — aber geh von fünfzehn Monaten aus.
Auch ohne laufende Ergänzungsleistung
Das ist der Punkt, der am wenigsten bekannt ist, und er steht direkt im Gesetz:
Art. 14 Abs. 6 ELG: Wer wegen eines Einnahmenüberschusses keinen Anspruch auf eine jährliche Ergänzungsleistung hat, hat trotzdem Anspruch auf die Vergütung der Krankheits- und Behinderungskosten, soweit diese den Einnahmenüberschuss übersteigen.
Im Klartext: Du bekommst heute keine EL, weil dein Einkommen ein paar hundert Franken über der Grenze liegt. Sobald die Betreuung zu Hause mehr kostet als dieser Überschuss, kann der Rest trotzdem vergütet werden. Ein Gesuch lohnt sich also auch dann, wenn die EL schon einmal abgelehnt wurde.
Der Mindestlohn gilt trotzdem
Dass die EL höchstens CHF 25 vergütet, heisst nicht, dass du CHF 25 bezahlen darfst, wenn der Mindestlohn höher wäre. Der Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft des Bundes gilt für diese Anstellung, und seine Mindestlöhne sind zwingend.
Er erfasst die Betreuung ausdrücklich: Art. 3 nennt die «Mithilfe bei der Betreuung von Kindern, Betagten und Kranken» und die «Unterstützung von Betagten und Kranken in der Alltagsbewältigung».
Qualifikation
Mindestlohn
ungelernt
CHF 20.35 je Stunde
ungelernt mit 4 Jahren Erfahrung
CHF 22.30 je Stunde
gelernt EBA
CHF 22.30 je Stunde
gelernt EFZ
CHF 24.55 je Stunde
Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft des Bundes, Stand 2026. Einzelne Kantone schreiben mehr vor — dann gilt der höhere Betrag.
Zwei Ausnahmen, bei denen der NAV nicht gilt: wenn beim gleichen Arbeitgeber im Durchschnitt weniger als fünf Stunden pro Woche gearbeitet wird, und bei Familienangehörigen und Lebenspartnern. Im Kanton Genf gilt ein eigener kantonaler Normalarbeitsvertrag.
Und unabhängig davon: Bei Hausdienstarbeit sind AHV-Beiträge ab dem ersten Franken geschuldet. Die Grenze von CHF 2'500, unter der sonst nichts abgerechnet werden muss, gilt hier nicht.
Ergänzungsleistung oder Assistenzbeitrag?
Beides ist möglich. Der Assistenzbeitrag geht vor, die EL-Vergütung kommt für das, was er nicht deckt — das steht so in Art. 14 Abs. 4 ELG. Sie passen zu verschiedenen Lagen:
Assistenzbeitrag der IV
Vergütung über die EL
Für wen
Nur mit Hilflosenentschädigung der IV
Für EL-Beziehende, also auch reine AHV-Rentner
Stundenansatz
CHF 35.30, mit Qualifikation CHF 52.95
Meist CHF 25 (kantonal)
Jahresgrenze
Nach Verfügung, individuell
Haushilfe meist CHF 4'800; Pflege im Rahmen des Höchstbetrags
Angehörige
In direkter Linie und Ehegatten ausgeschlossen
Möglich, bei nachgewiesenem Erwerbsausfall
Frist
12 Monate
15 Monate (kantonal)
Die Kurzform: Der Assistenzbeitrag zahlt besser, steht aber nur Menschen mit einer Hilflosenentschädigung der IV offen und nie für nahe Angehörige. Die EL-Vergütung zahlt schlechter, steht aber auch älteren Menschen offen, die nie einen Assistenzbeitrag bekommen können — und sie lässt Angehörige zu.
Häufige Fragen
Zahlt die EL eine private Haushalthilfe?
Ja. Art. 14 Abs. 1 Buchstabe b ELG nennt «Hilfe, Pflege und Betreuung zu Hause» als vergütungsfähige Kosten, und mehrere Kantone sehen dafür ausdrücklich eine privat angestellte Person vor. In St. Gallen, Bern, Aargau, Thurgau und Basel-Stadt gilt dafür eine Grenze von höchstens CHF 25 pro Stunde und CHF 4'800 im Jahr. Die genauen Zahlen setzt jeder Kanton selber fest.
Wie viel übernimmt die EL für Betreuung zu Hause im Jahr?
Der Bund schreibt Mindestbeträge vor, die kein Kanton unterschreiten darf: CHF 25'000 für Alleinstehende, CHF 50'000 für Ehepaare und CHF 10'000 für Vollwaisen, jeweils für zu Hause lebende Personen. Mit einer Hilflosenentschädigung der IV mittleren Grades steigt der Betrag auf CHF 60'000, bei schwerer Hilflosigkeit auf CHF 90'000 — soweit die Kosten nicht schon durch die Hilflosenentschädigung und den Assistenzbeitrag gedeckt sind.
Kann ich einen Angehörigen über die EL bezahlen lassen?
Unter Bedingungen ja. Die angehörige Person darf nicht in der EL-Berechnung eingeschlossen sein, sie muss durch die Pflege eine länger dauernde und wesentliche Erwerbseinbusse erleiden, und die Pflegebedürftigkeit muss ärztlich ausgewiesen sein. Vergütet wird höchstens im Umfang des Erwerbsausfalls. Mehrere Kantone verlangen zusätzlich, dass die angehörige Person nicht im gleichen Haushalt lebt.
Wie lange habe ich Zeit, die Rechnungen einzureichen?
In allen geprüften Kantonen fünfzehn Monate ab Rechnungsstellung; danach erlischt der Anspruch. Die Frist steht im kantonalen Recht, nicht im Bundesrecht. Weil die Belege monatlich entstehen, ist es sicherer, auch monatlich einzureichen statt einmal im Jahr.
Alle Zahlen auf dieser Seite sind Mindestvorgaben des Bundes oder Beispiele einzelner Kantone. Die Vergütung der Krankheits- und Behinderungskosten ist seit 2008 kantonales Recht — was in deinem Kanton gilt, sagt dir deine EL-Stelle. Diese Seite ersetzt diese Auskunft nicht.
Das macht Soldena für dich.
Soldena macht genau die Belege, die deine EL-Stelle sehen will: Arbeitsvertrag nach dem Normalarbeitsvertrag deines Kantons, Zeiterfassung mit Datum und Stunden, monatliches Lohnblatt und die Anmeldung bei der Ausgleichskasse. Einmal eingerichtet, entsteht die monatliche Abrechnung von selbst.
Weitere Ratgeber
Der Lohn für alle, die bei dir arbeiten — ohne Zettelwirtschaft.
Zeiterfassung·Kalender·Lohn — alles am selben Ort, für Privathaushalte
und Kleinbetriebe in der Schweiz.
Die angestellte Person trägt ihre Stunden selbst ein. Du
siehst sie sofort. Am Monatsende steht das Lohnblatt fertig da — mit allen
Abzügen, dem Ferienzuschlag und dem Betrag, den du überweisen musst.
Keine E-Mail, kein Passwort — ein Beispielhaushalt, in dem
du alles anfassen darfst.
In achtzig Sekunden
Wie es vorher lief — und wie es mit Soldena läuft. Der Film
ist auch ohne Ton verständlich, alles Gesprochene steht als Untertitel im Bild.
Professionell wie im Betrieb — einfach wie zu Hause.
So sieht es aus
Keine Zeichnungen — das sind Bilder aus der laufenden App.
Die Personen und die Zahlen sind erfunden, alles andere ist echt.
KalenderFeste Tage stehen von selbst da. Unten, was als
Nächstes ansteht — und beide sehen denselben Plan.ErfassenZwei Zeiten eintippen. Pausen, Zuschläge und
Stunden rechnet Soldena — der Tagesverdienst steht sofort da.LohnblattAlle Abzüge gerechnet, der Nettolohn hervorgehoben
— und darunter, was der Monat dich als Arbeitgeber kostet.PapiereVertrag, Behörden, Pensionskasse, Zeugnis — vier
Karten, und jede sagt, ob sie fertig ist oder was noch fehlt.LohndeklarationJahr wählen, fertig. Mit der amtlichen
Feldnummerierung — damit sie zu jedem Formular deiner Kasse passt.ArbeitszeugnisVolles Zeugnis, Zwischenzeugnis oder
Bestätigung — im Schweizer Stil formuliert, als PDF und als Word.
Wen stellst du an?
Derselbe Rechenkern, sieben Situationen. Klick auf deine —
dort steht, was Soldena für genau diesen Fall tut.
Was du bekommst
Sechs Bereiche, und jeder nimmt dir etwas ab, das du
heute von Hand machst.
Kennst du das?
Zwei Listen auf Papier
Eine für die Stunden, eine fürs Ausrechnen. Am Monatsende zählst du
zusammen und hoffst, dass es stimmt.
«Waren es nicht sieben Stunden?»
Ihr erinnert euch verschieden. Es gibt nichts, worauf ihr beide
schauen könntet.
AHV, Ferien, Quellensteuer
Du weisst, dass es sauber sein müsste. Du weisst nicht, wie viel
Aufwand das wird.
In drei Schritten
1Einrichten
Name, Eintritt, Lohn, Kanton. Stundenlohn oder fester Monatslohn —
beides. Zehn Minuten. Den Arbeitsvertrag schreibt Soldena gleich mit —
mit den Fristen, Ferien und dem Mindestlohn, die für euren Fall gelten.
2Stunden erfassen
Ankunft, Abfahrt, fertig. Beide Seiten sehen dieselben Zeiten, jede
Änderung steht im Protokoll. Im Kalender steht, wer wann kommt — und
wer abgesagt hat.
3Monat abschliessen
Lohnblatt fertig, Abzüge gerechnet, Saldo geführt. Am Jahresende der
Lohnausweis und die Formulare der Ausgleichskasse — ausgefüllt zum
Ausdrucken.
Was Soldena alles macht
Nicht nur Stunden zählen. Die ganze Kette, vom ersten Tag
bis zum Lohnausweis.
Beim Anstellen
Arbeitsvertrag auf der richtigen Rechtsgrundlage, unterschriftsreif als PDF
Mindestlohn geprüft, wo einer gilt — Soldena sagt dir, wenn der Ansatz zu tief ist
Anmeldung bei der Ausgleichskasse, Formular ausgefüllt zum Ausdrucken
Versicherungen — ab wann Unfallversicherung und BVG Pflicht werden
Jeden Monat
Zeiterfassung, die beide sehen — jede Änderung steht im Protokoll
Kalender mit Einsätzen, Absagen und Ferien
Lohnblatt als PDF: Abzüge, Ferienzuschlag, Auszahlungsbetrag
Gleitzeit beim Monatslohn — Soll, Mehr- und Minderstunden, laufender Saldo
Ferienguthaben und Saldo laufend geführt, ohne Nachrechnen
Am Jahresende
Lohnausweis als PDF, fertig ausgefüllt
Jahresdeklaration für die Ausgleichskasse
Quellensteuer-Abrechnung mit allen Monaten
Kostenübersicht fürs ganze Jahr — was dich die Stelle gekostet hat
Immer
Beide Seiten sehen dasselbe — mit Freigaben, nichts hinter dem Rücken
Die Kostenübersicht siehst nur du, nie die angestellte Person
Sicherung jederzeit — alle Daten als Datei zum Herunterladen
Handbuch und Kurzanleitung in der App, beide zum Ausdrucken
Was es kostet
Ein Preis je Haushalt oder Betrieb. Bezahlt wird nur
einmal, von dir — für die angestellte Person ist Soldena gratis.
MonatCHF 14.90monatlich kündbar
JahrCHF 149.—zwei Monate geschenkt
Testen und Kaufen führen zum
selben Abo. Beim Testen richtest du zuerst ein und bezahlst nach dreissig
Tagen. Beim Kaufen bezahlst du gleich und richtest danach ein.
Nur die Papiere: CHF 39 einmalig
Du brauchst bloss den Arbeitsvertrag und später das Arbeitszeugnis?
Die beiden gibt es einmalig als PDF und Word-Datei — dauerhaft, je
Haushalt, ohne Abo. Zeiterfassung, Lohnblatt und Lohnausweis gehören
nicht dazu; die brauchen ein Abo.
Richte deinen Haushalt zuerst ein: Vertrag und
Zeugnis siehst du vollständig am Bildschirm, mit deinen Daten und
deinem Kanton. Erst wenn das passt, kaufst du sie in der App unter
«Abo».
Was im Preis steckt
Keine Prozente vom Lohn
Was deine angestellte Person verdient, geht in unsere Rechnung nicht
ein. Steigt der Lohn, bleibt der Preis.
Kein Zuschlag je Person
Nanny, Reinigungskraft, Gartenhilfe — ein Preis für den ganzen
Haushalt, alle inbegriffen.
Die Stunden sehen beide
Du und die angestellte Person sehen dieselben Zeiten. Sie bestätigt
den Monat, du siehst wann.
Du zahlst nur die Monate, in denen jemand arbeitet
Ein Betrieb mit fünfzehn Personen in der Ernte
Sie arbeiten von Mai bis August. Alle fünfzehn sind
im selben Abo — ohne Zuschlag je Person.
Vier Monate bezahlt, acht Monate nichts
Jan0
Feb0
Mär0
Apr0
Mai14.90
Jun14.90
Jul14.90
Aug14.90
Sep0
Okt0
Nov0
Dez0
4 × CHF 14.90 = CHF 59.60 für die ganze
Saison. Danach ruht das Abo: keine Zahlung, keine Kündigung,
die Daten bleiben bis zum nächsten Jahr.
Kommt eine sechzehnte Person dazu, ändert sich am
Preis nichts.
30 Tage gratis, ohne Kreditkarte · Stellst du gerade
niemanden an, ruht das Abo und die Daten bleiben · Deine Daten kannst du
jederzeit als Datei herunterladen, auch ohne Abo
Die Zahlen, mit denen gerechnet wird
Damit du weisst, was hinter dem Lohnblatt steckt. Soldena
rechnet mit diesen Sätzen — du musst sie dir nicht merken.
Worauf du dich verlassen kannst
Die Daten liegen in der Schweiz, im Rechenzentrum Zürich, und
werden täglich gesichert.
Keine Vollmacht. Soldena meldet nichts in deinem Namen und
spricht mit keiner Behörde. Du behältst die Verantwortung — und die
Kontrolle.
Sie oder er sieht den eigenen Lohn, aber nie deine
Arbeitgeberkosten.
Alles zum Mitnehmen. Ein Klick, und du hast jeden Tag, jede
Auslage und jeden Abschluss als Datei bei dir.
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Soldena rechnet mit den
öffentlich bekannten Ansätzen. Im Zweifel fragst du eine Treuhandstelle
— und hast dank Soldena sauber aufbereitete Zahlen dafür.
Wer dahinter steht
Ich bin Marco Cesselli, Maschineningenieur und Geschäftsführer
in St. Gallen.
Soldena ist entstanden, weil ich es selber gebraucht habe. Wir haben
drei Kinder, bei uns zu Hause arbeitet jemand — und auf einmal war ich
Arbeitgeber: Vertrag, Anmeldung bei der Ausgleichskasse, Stunden,
Lohnblatt, Ende Januar die Deklaration. Erklärt hat mir das niemand.
Ich habe mir mit Excel geholfen und mich jedes Jahr neu durchgefragt.
Seit über 25 Jahren baue ich Anlagen und Maschinen. Da ist mein Beruf,
dass am Schluss etwas funktioniert — nicht, dass es gut aussieht.
Genauso soll Soldena sein: du trägst deine Stunden ein, der Rest
entsteht.
Die Daten liegen in der Schweiz. Und wenn etwas nicht stimmt,
schreibst du mir.
Ratgeber
Neun Fragen, die im Privathaushalt immer wieder
kommen — mit der Antwort und den Zahlen, die dazugehören. Offen
lesbar, ohne Anmeldung. Darunter der Rechner zum
Assistenzbeitrag der IV: wie viel Stundenlohn in den
CHF 35.30 wirklich Platz hat.
Kurz gefragt
Braucht die angestellte Person ein Smartphone?
Nein. Es geht jedes Gerät mit einem Browser — Handy, Tablet oder
Computer, auch ein geteilter Familien-Computer. Nötig sind nur ein
eigenes Konto und eine eigene E-Mail-Adresse. Wer gar kein Gerät
hat: Du kannst die Zeiten auch allein erfassen; dann fehlt nur die
zweite Sicht.
Kostet die App die angestellte Person etwas?
Nein. Bezahlt wird einmal pro Haushalt, vom Arbeitgeber. Für die
angestellte Person ist Soldena gratis — auch wenn sie bei mehreren
Familien arbeitet und mehrere Haushalte in ihrer Liste hat.
Ich bin noch nicht bei der Ausgleichskasse angemeldet.
Soldena füllt das Anmeldeformular für dich aus — du druckst,
unterschreibst und schickst es ab. Das ist der grösste Einzelnutzen der
App.
Wir haben schon einen Arbeitsvertrag.
Gut. Soldena gleicht ihn mit den Werten der App ab und schreibt bei
einer Änderung eine unterschriftsreife Zusatzvereinbarung.
Was passiert, wenn ich aufhöre zu bezahlen?
Nichts verschwindet. Lesen, jedes PDF drucken und alles herunterladen
bleibt möglich. Nur neue Zeiten erfassen und Monate abschliessen
brauchen ein Abo.
Rechnet Soldena auch für meinen Kanton?
Für alle 26. Beiträge, Zulagen, Mindestlöhne und die
Quellensteuertarife der Eidgenössischen Steuerverwaltung.
Wir zahlen einen festen Monatslohn, keinen Stundenlohn.
Dann stellst du es in den Angaben um. Der Lohn bleibt jeden Monat
derselbe, die Zeit wird weiter erfasst — Mehr- und Minderstunden laufen
in einen Gleitzeitsaldo, den beide sehen. Der Saldo lässt sich abbauen,
auszahlen oder nacharbeiten und wird beim Austritt abgerechnet. Einen
Ferienzuschlag gibt es dann nicht: der Lohn läuft in den Ferien
weiter.
Fang heute an.
Dreissig Tage gratis, keine Kreditkarte. Wenn es nichts für dich ist,
nimmst du deine Daten mit und hörst auf.
Beides endet beim gleichen Abo —
beim Testen zahlst du erst in dreissig Tagen.
Betrieb
Übersicht über alle Haushalte. Keine Löhne, keine Zeiten.
Nicht gespeichert
Ankunft
Abfahrt
Pause bis
Abfahrt
—
Auslagen an diesem TagEinkauf, Ausflug, Fahrkosten — nur falls etwas angefallen ist
Mehrere an einem Tag? Eine eintragen und speichern, danach die nächste.
Diese Woche
Stunden
—
Spesen
—
Netto
—
Einsätze
Spesen
Korrekturen aus früheren Monaten
Korrektur an abgeschlossenem MonatStunden nachtragen oder abziehen
Der abgeschlossene Monat bleibt unverändert. Die Differenz läuft als eigene Zeile in diesem Monat.
Monatsabschluss
Änderungsprotokoll
AG = Arbeitgeber · AN = angestellte Person.
Die zwei Buchstaben dahinter sind die Anfangsbuchstaben des Namens.
Alle Zeiten eines ganzen Jahres als Excel-Mappe gibt es unter «Jahr».
Hinweise
—
—
Gleitzeit auszahlenStunden aus dem Saldo in Lohn umwandeln
Monatsabschluss
Verlauf
Monat
Std.
Netto
Bezahlt
Saldo
Jahres-Lohnblatt
Alle zwölf Monate auf einem Blatt, mit dem Jahrestotal.
Für dich, für die Buchhaltung und als Beleg.
Sechs Blätter für das ganze Jahr: Zeiten mit jedem einzelnen Einsatz — Datum, Ankunft, Abfahrt, Pause, Stunden, Betrag und wer ihn erfasst hat; Spesen; Korrekturen; Lohnblatt mit allen zwölf Monaten und dem Jahrestotal; Änderungen als vollständiges Protokoll; Angaben mit den Stammdaten. Alle Zahlen sind echte Zahlen — du kannst damit weiterrechnen.
Steuerbescheinigung
Für die Steuererklärung der angestellten
Person. Sie zeigt den Bruttolohn und die abgelieferte Quellensteuer.
Alle Angestellten zusammen
Prognose Schlussrechnung SVA
Deine Kosten
Was der Haushalt insgesamt aufwendet: Nettolohn, die Abzüge der angestellten Person, die du an die Ausgleichskasse überweist, und deine eigenen Beiträge. Diese Übersicht ist nicht für die angestellte Person bestimmt — im Lohnblatt, das du ihr schickst, stehen diese Zahlen nicht.
Prüfungen
Die Angaben werden geladen …
Angestellte Personen
Arbeitsvertrag
1 · WerNamen, Eintritt, AHV-Nummer, Qualifikation
Arbeitgeber
Angestellte Person
Danach richtet sich jedes «sie» und «er» —
im Vertrag, auf dem Lohnblatt, im Zeugnis und in den Formularen. Darum steht sie hier vorne
und nicht erst beim Vertrag.
Was dazu im Vertrag steht
Der Arbeitsvertrag hält unter «Zeiterfassung» fest, wer
einen erfassten Eintrag noch ändern darf. Diese Regel gilt für den ganzen Haushalt — für jede
angestellte Person dieselbe. Darum wird sie nicht hier eingestellt, sondern einmal unter
Angaben. Im Vertrag steht heute:
2 · Lohn und AbzügeStundenlohn, Ferien, Pensum, Pausen, Spesen, alle Abzüge und die Ansätze deiner Ausgleichskasse
Diese Punkte stehen im Arbeitsvertrag, und mit ihnen rechnet die App. Ändere sie hier — nirgends sonst werden sie nochmals gefragt.
In welchen Monaten wird er ausbezahlt? Üblich ist Dezember, verbreitet auch Juni und Dezember. Mehrere sind möglich — dann wird aufgeteilt.
Arbeitet sie schon länger bei euch? Dann bringt sie Gleitzeit mit. Trag hier ein, was auf ihrem Konto steht — ab dann führt die App den Saldo weiter. Ein Minus schreibst du mit einem Minuszeichen.
Abrechnungsverfahren
Was vom Lohn abgeht
Bei Krankheit
Wird jemand krank, läuft der Lohn eine Zeit lang weiter — das schreibt das Gesetz vor und lässt sich nicht abwählen. Ihr entscheidet nur, wer ihn bezahlt.
Kanton und Ansätze
Die Ansätze deiner Ausgleichskasse stehen auf der Beitragsverfügung oder der Schlussrechnung. Geänderte Werte gelten sofort für alle Berechnungen.
Umzüge
BehördenAusgleichskasse, Anmeldung und Lohndeklaration — ausgefüllt zum Ausdrucken
Ausgleichskasse
Diese Angaben braucht Soldena nur für die zwei Formulare
der Ausgleichskasse: die Anmeldung zum vereinfachten Verfahren und die jährliche
Lohndeklaration. Zum Rechnen braucht es sie nicht.
Nur für die AnmeldungEinmalig, beim ersten Anschluss
Anmeldung bei der Ausgleichskasse
Einmal, bevor der erste Lohn abgerechnet wird.
Damit meldest du dich als Arbeitgeber und die angestellte Person bei der Ausgleichskasse an.
Lohndeklaration
Jedes Jahr im Januar, für das vergangene Jahr.
Sie meldet der Ausgleichskasse, wie viel Lohn ausbezahlt wurde.
—
PensionskasseAnschluss an die berufliche Vorsorge, sobald der Jahreslohn über der Eintrittsschwelle liegt
Anschluss an die Pensionskasse
Einmal, sobald der Jahreslohn über der
Eintrittsschwelle liegt. Das Blatt nimmst du für die Anmeldung bei der Vorsorgeeinrichtung.
Solange der Jahreslohn unter der Eintrittsschwelle liegt,
braucht es keinen Anschluss. Soldena sagt dir, sobald sich das ändert.
Nacht und PräsenzzeitWenn jemand über Nacht da ist — der Satz kommt aus dem Normalarbeitsvertrag deines Kantons
Das Arbeitsgesetz gilt im Privathaushalt nicht —
es gibt also keinen gesetzlichen Nachtzuschlag des Bundes. Was gilt, steht im
Normalarbeitsvertrag deines Kantons, und die Kantone rechnen verschieden.
Soldena nimmt den Satz deines Kantons und nennt die Fundstelle dazu.
Was in deinem Kanton gilt
Wie oft wird sie nachts gebraucht?
Danach richtet sich der Satz für die
Präsenzzeit. Was vereinbart ist, gehört in den Arbeitsvertrag — hier steht,
was ihr abgemacht habt, nicht was diesen Monat zufällig war.
So wird gerechnet
Beim Erfassen wählst du je Eintrag, ob es
Arbeitszeit war oder Präsenzzeit. Eine Nacht trägst du also als
Präsenzzeit ein — und jeden wirklichen Einsatz daneben als gewöhnliche
Arbeitszeit. Genau so wollen es die kantonalen Formulare.
Assistenzbeitrag der IVVerfügung, Bereiche, Nachtdienst und die monatliche Rechnung an die IV-Stelle
Der Assistenzbeitrag ist eine Leistung der
Invalidenversicherung. Die IV-Stelle verfügt einen Monats- und einen Jahresbetrag;
damit stellst du selber jemanden an. Soldena rechnet den Anspruch nicht aus —
es übernimmt, was in der Verfügung steht, und macht daraus Lohn und Rechnung.
Die versicherte Person
Die Person, für die der Assistenzbeitrag verfügt
ist. Das kannst du selber sein oder jemand in deinem Haushalt.
Beim Zusammenleben ist der Jahresbetrag das Elffache des
Monatsbetrags statt das Zwölffache (Art. 39g IVV).
Die Verfügung
Alles aus dem Schreiben der IV-Stelle abschreiben.
Lass den Jahresbetrag leer, dann schlägt Soldena ihn vor — steht er in der Verfügung,
gilt die Verfügung.
Nachtdienst
Nachtdienst wird nicht nach Stunden vergütet,
sondern als Pauschale je Nacht. Welche Stufe gilt, legt die IV-Stelle fest.
Diese angestellte Person
Der erhöhte Ansatz von CHF 52.95 gilt nicht für alle
Stunden, sondern nur in drei Bereichen: gemeinnützige oder ehrenamtliche
Tätigkeit, berufliche Aus- und Weiterbildung und Erwerbstätigkeit. Pflege,
Haushalt, Teilhabe, Kinderbetreuung, Tagesüberwachung und Nachtdienst bleiben
beim Normalansatz — auch bei einer Pflegeausbildung. Soldena rechnet das je
Eintrag aus dem gewählten Bereich.
Rechnung an die IV-Stelle
Jeden Monat, nach Ablauf des Kalendermonats.
Formular 318.536, ausgefüllt aus den erfassten Stunden — mit den Tarifziffern,
die die IV-Stelle erwartet.
Beim Umstieg auf SoldenaOffener Saldo aus der alten Abrechnung und der Abgleich mit dem bestehenden Vertrag
Offener Saldo beim Umstieg
Positiv heisst: Ihr schuldet ihr noch etwas. Negativ heisst: Sie hat zu viel bekommen. Den Wert findest du in deiner bisherigen Abrechnung, ganz unten.
Diese Zahl brauchst du nur einmal, für das erste Jahr mit Soldena. Ab dem zweiten Jahr rechnet die App den Übertrag selbst aus dem Vorjahr — da ist hier nichts mehr einzutragen.
Abgleich mit dem Vertrag
So funktioniert er: Du drückst einmal auf den Knopf — die App macht damit eine Momentaufnahme aller Werte, so wie sie heute im Vertrag stehen. Ändert sich später etwas, etwa der Stundenlohn, meldet sie es hier von selbst und schreibt daraus eine unterschriftsreife Zusatzvereinbarung. Habt ihr die unterschrieben, drückst du nochmals — dann gilt das Neue als vereinbart.
Zusatzvereinbarung
3 · Für den ArbeitsvertragAdressen, Tätigkeit, Probezeit, Kündigungsfrist, Klauseln
Diese Angaben stehen nur im Vertrag. Für die Lohnabrechnung braucht es sie nicht.
Eine Vorlage füllt Funktion, Aufgabenbereich und Arbeitsort. Danach kannst du jeden Text frei ändern.
Treueprämie
Weitere Vereinbarungen
Vertrag erstellen
Die Word-Datei öffnet in Word, Pages oder Google Docs. Dort kannst du
Ziffern ergänzen, die bei euch zusätzlich gelten — das PDF bleibt die unterschriftsreife
Fassung aus den Angaben.
AustrittKündigung, Fristen und der letzte Arbeitstag
Hier steht alles zum Ende des Arbeitsverhältnisses.
Die Kündigungsfrist gehört nicht hierher, sondern in den Vertrag: sie wird beim
Anstellen vereinbart und steht im Vertragstext.
Zugegangen heisst: an dem Tag, an dem die Kündigung bei der anderen Seite angekommen ist — nicht an dem, an dem sie geschrieben wurde. Darauf läuft die Frist.
Steht hier ein letzter Arbeitstag, nimmt ihn das Arbeitszeugnis von selbst auf.
ArbeitszeugnisZeugnis, Zwischenzeugnis oder Bestätigung — als PDF und als Word-Datei zum Weiterschreiben
Ein Zeugnis kann die angestellte Person jederzeit verlangen —
auch während der Anstellung (Art. 330a OR). Soldena schreibt einen Entwurf aus dem,
was schon im Vertrag steht, und aus deinen Noten. Lies ihn durch und ändere, was bei euch
anders war.
Was sie gemacht hat
Wie gut war sie
Vier Stufen je Bereich. Setz sie so, wie es wirklich war —
ein Zeugnis muss wahr sein. Wohlwollend heisst: im Zweifel die freundlichere Formulierung,
nicht die falsche Note.
Schluss
Der Grund muss nicht im Zeugnis stehen. Nimm ihn nur hinein, wenn sie es wünscht
oder wenn er für das Verständnis nötig ist.
Zeugnis erstellen
Das ist ein Entwurf. Lies ihn durch und ändere, was bei euch anders
war — ein Zeugnis muss wahr, wohlwollend, vollständig und klar sein und auf diese Person
passen. Auf dem Blatt selbst steht dieser Hinweis nicht: das Zeugnis gibst du aus der Hand,
und darauf gehört nur, was der Haushalt schreibt.
Die Word-Datei kannst du in Word, Pages oder Google Docs öffnen und frei weiterschreiben —
Sätze ändern, etwas hinzufügen, etwas streichen.
Konto und HaushaltÜbung, Einladung, Abo, Sicherung — gilt für dich, nicht für diese Anstellung
ÜbungshaushaltAlles ausprobieren, ohne deinen echten Haushalt anzufassen
Ein zweiter Haushalt, erfunden, nur auf diesem Gerät.
Du kannst darin alles tun, was die App kann: Stunden erfassen, Monate abschliessen,
Lohnblätter drucken, Angaben umstellen, Ferien und Feiertage eintragen. Nichts davon
erreicht die Datenbank — weder deinen echten Haushalt noch die angestellte Person.
Beendest du die Übung, steht dein echter Haushalt unverändert da.
Zurücksetzen wirft die Übung weg und legt den Beispielhaushalt frisch an —
deinem echten Haushalt passiert auch dabei nichts.
ZusammenarbeitWer einen erfassten Eintrag noch ändern darf — gilt für alle angestellten Personen im Haushalt
Die Regel gehört dem Haushalt, nicht einer Person: stellst du sie hier um,
gilt sie für jede angestellte Person. Sie steht in jedem Arbeitsvertrag unter
«Zeiterfassung» — eine Abmachung zwischen beiden Seiten, keine Einstellung des Programms.
Hast du einen Vertrag schon unterschrieben, besprich eine Änderung mit der angestellten
Person.
Die angestellte Person verbindenEinladungscode für das zweite Gerät
Angestellte verbinden
Der Code verbindet das Gerät der angestellten Person mit diesem Haushalt. Er gilt zwölf Stunden und lässt sich nur einmal verwenden. Ist er abgelaufen, erzeugt die App beim Öffnen dieser Seite von selbst einen frischen — du musst nichts tun.
Ihre Ansicht anschauen
Zeigt dir die App genau so, wie sie die angestellte Person sieht — dieselben Zahlen, aber ohne deine Arbeitgeberkosten und ohne die Angaben. In der Vorschau wird nichts gespeichert, und sie erfährt nichts davon.
Soldena weiterempfehlenDeinen Link an Nachbarn, Freunde oder einen Betrieb schicken — sie bekommen zwei Monate gratis
Abo und RechnungWas Soldena kostet, wie lange es gratis läuft, und wie du bezahlst
Darstellung auf diesem GerätHell, dunkel oder wie das Gerät. Gilt nur hier — nicht für die angestellte Person.
Lohnblatt, Vertrag und Steuerbescheinigung bleiben in jedem Fall hell — damit am Bildschirm dasselbe steht, was aus dem Drucker kommt.
Papierkorb und SicherungGelöschtes zurückholen, alles als Datei sichern
Deine Sicherung
Ein Klick, und du hast alles in einer Datei: jeden erfassten Tag,
jede Auslage, jede Korrektur, alle Monatsabschlüsse und deine Angaben. Leg sie ab, wo du willst —
auf dem Gerät, in der Dropbox, auf einem Stick. Die Datei gehört dir und lässt sich hier jederzeit
wieder einlesen.
Eingelesen wird nichts überschrieben, was neuer ist: die App zeigt dir zuerst, was in der
Datei steht, und schreibt erst auf deinen ausdrücklichen Knopfdruck. Zusätzlich liegen die Daten in der
Schweiz und werden dort täglich gesichert — die Datei hier ist die Sicherung, die niemand ausser dir braucht.
Papierkorb
Kopie auf diesem Gerät
Die App legt auf jedem Gerät zwei Kopien ab: den letzten Stand und den grössten, den dieses Gerät je gesehen hat. Zurückspielen überschreibt nur, was in der Kopie steht — neuere Einträge bleiben stehen.
Zahlen aus Excel 2026Einmalige Übernahme von Januar bis September
Vergleich mit deinem Lohnblatt
Mein Vertrag
Arbeitsvertrag
Verbindung
Damit löst du dein Handy von diesem Haushalt und kannst dich neu verbinden — zum Beispiel mit dem Code einer anderen Familie. Die erfassten Zeiten bleiben beim Haushalt gespeichert.