Ratgeber

«Ich habe jahrelang bar bezahlt» — was jetzt?

Die kurze Antwort

Du kannst es in Ordnung bringen, und es ist weniger schlimm, als du denkst. Nachgefordert werden Beiträge für höchstens fünf Jahre rückwärts.

Was passiert, wenn du es meldest

Bei der AHV. Die Ausgleichskasse rechnet die Beiträge nach. Verjährung: fünf Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres (Art. 16 AHVG). Was älter ist, kann nicht mehr eingefordert werden. Dazu kommen Verzugszinsen, und je nach Fall eine Verwaltungsgebühr.

Bei der Steuer. Das ist ein eigenes Verfahren und läuft über dein kantonales Steueramt. Die meisten Kantone kennen die straflose Selbstanzeige: wer von sich aus meldet, zahlt nach, aber ohne Busse. Einmal im Leben.

Bei der Unfallversicherung. Hier liegt das echte Risiko. Passiert ein Unfall und war niemand versichert, springt die Ersatzkasse UVG ein — die angestellte Person ist also nicht schutzlos. Aber die Ersatzkasse kann die Kosten beim Arbeitgeber einfordern. Und du musst dann beweisen, wie viel und wie lange gearbeitet wurde. Ohne Zeiterfassung ist dieser Beweis fast unmöglich.

Was die angestellte Person verliert

Das ist der Teil, der oft vergessen geht. Nicht gemeldeter Lohn heisst für sie:

  • Keine AHV-Beitragsjahre — kleinere Rente, lebenslang
  • Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld
  • Keine Mutterschaftsentschädigung (14 Wochen, 80 % vom Lohn)
  • Keine IV-Leistungen nach einem Unfall oder bei Krankheit

Der Weg vorwärts, in drei Schritten

  • Jetzt anmelden. Bei der kantonalen Ausgleichskasse, für das laufende Jahr. Das kostet nichts und ist in zwanzig Minuten erledigt.
  • Unfallversicherung abschliessen. Das Dringendste von allem.
  • Rückwärts fragen. Die Ausgleichskasse sagt dir, was für die Vorjahre gilt. Sie ist daran interessiert, dass es läuft — nicht daran, dich zu bestrafen.

Was wir nicht behaupten

Dass «die Kontrolle kommt». Statistisch passiert das selten. Der Grund, es richtig zu machen, ist nicht die Angst — es ist, dass die Person, die bei dir arbeitet, dieselben Rechte hat wie du bei deinem Arbeitgeber.

Häufige Fragen

Wie weit rückwärts werden AHV-Beiträge nachgefordert?

Fünf Jahre. Beiträge verjähren fünf Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres (Art. 16 AHVG). Was älter ist, kann nicht mehr eingefordert werden.

Ist die angestellte Person ohne Anmeldung bei einem Unfall unversichert?

Nein. Die Ersatzkasse UVG springt ein. Aber sie kann die Kosten beim Arbeitgeber einfordern, und ohne Zeiterfassung ist kaum zu beweisen, wie viel gearbeitet wurde.

Kann ich eine nicht gemeldete Anstellung nachträglich anmelden?

Ja. Du meldest dich bei der kantonalen Ausgleichskasse für das laufende Jahr an und fragst dort, was für die Vorjahre gilt. Für die Steuer ist das kantonale Steueramt zuständig; die meisten Kantone kennen die straflose Selbstanzeige.

Soldena rechnet, es berät nicht. Für die Vorjahre ist die Ausgleichskasse die richtige Stelle, für die Steuer das Steueramt.

Das macht Soldena für dich.

In Soldena fängst du einfach beim laufenden Monat an. Vertrag, Anmeldung, Stunden, Lohnblatt — ab jetzt ist es dokumentiert.

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