Ratgeber

Das Arbeitszeugnis für die angestellte Person im Privathaushalt

Die kurze Antwort

Ja, du schuldest eines — auch als Privathaushalt, auch bei vier Stunden pro Woche. Art. 330a OR gilt für jedes Arbeitsverhältnis, und die angestellte Person kann das Zeugnis jederzeit verlangen: während der Anstellung als Zwischenzeugnis, am Schluss als Schlusszeugnis.

Zwei Sorten — und sie wählt

Welche Sorte es wird, entscheidet nicht der Arbeitgeber, sondern die angestellte Person.

VollzeugnisArbeitsbestätigung
Art der Anstellungjaja
Dauer, mit Datumjaja
Leistungenjanein
Verhaltenjanein

Das Bundesgericht ist hier deutlich: Ein Vollzeugnis muss sich sowohl zu den Leistungen als auch zum Verhalten aussprechen. Beides, nicht eines von beiden.

Und das Wahlrecht ist nicht verbraucht: Wer zuerst nur eine Arbeitsbestätigung verlangt hat, darf später trotzdem noch ein Vollzeugnis fordern.

Das Zwischenzeugnis

Im Gesetz steht das Wort nicht — der Anspruch folgt aus dem Wörtchen «jederzeit» in Art. 330a OR. Es braucht keinen Grund und kein Interesse, das man begründen müsste.

Die einzige Grenze ist der Rechtsmissbrauch: Mehr als ein Zwischenzeugnis pro Jahr ohne besonderen Anlass gilt als zu viel.

Wichtig für dich: Ein Schlusszeugnis darf nicht ohne Weiteres schlechter ausfallen als ein früheres Zwischenzeugnis. Wer verschlechtert, muss den Grund beweisen. Schreib das Zwischenzeugnis also so, wie du es auch am Schluss noch vertreten kannst.

Wahrheit vor Wohlwollen

Das ist der Satz, an dem sich alles entscheidet. Das Bundesgericht verlangt beides — und sagt, welches vorgeht:

«Ein qualifiziertes Zeugnis soll einerseits das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers fördern und deshalb wohlwollend formuliert werden. Andererseits soll es künftigen Arbeitgebern ein möglichst getreues Abbild geben, weshalb es grundsätzlich wahr und vollständig zu sein hat.»

Also: Nichts erfinden, nichts beschönigen, nichts Wesentliches verschweigen — aber im Ton so freundlich, wie die Wahrheit es zulässt.

  • Weglassen hilft nicht. Fehlt die Aussage zu Leistung oder Verhalten, lesen das alle als schlechtes Zeichen — die Gerichte nennen es «qualifiziertes Schweigen».
  • Negatives darf hinein, wenn es für das Gesamtbild erheblich ist.
  • Einzelne Vorfälle nicht. Einmal zu spät, ein einmaliger Streit, ein einzelner schlechter Monat — das ist nicht repräsentativ und gehört nicht hinein.

Was hinein muss

BlockInhalt
PersonalienName, Vorname, Geburtsdatum
DauerAnfang und Ende, mit Datum
Tätigkeitdie tatsächlich ausgeübten Aufgaben — nicht die, die im Vertrag standen
Arbeitsortbei dir zu Hause, mit Ort
LeistungenKönnen, Qualität, Zuverlässigkeit, Selbständigkeit
Verhaltengegenüber dir, den Kindern oder der betreuten Person, und gegenüber Dritten
Formschriftlich, datiert, von Hand unterschrieben

Was nicht hinein darf

  • Eine geheilte Krankheit, die Leistung und Verhalten nicht beeinträchtigt hat. Eine Diagnose gehört nie hinein.
  • Schwangerschaft und Mutterschaft — ausser sie wünscht es ausdrücklich.
  • Gewerkschaft, politische oder religiöse Haltung, ohne engen Bezug zur Arbeit.
  • Strafen und Verdacht. Blosse Vermutungen sind klar unzulässig.
  • Privates, solange es sich nicht erheblich auf die Arbeit ausgewirkt hat.

Zwei Ausnahmen, die oft übersehen werden: Eine Krankheit muss erwähnt werden, wenn sie die Leistung erheblich beeinflusst hat oder die Eignung in Frage stellte — dann aber nur als allgemeiner Hinweis auf gesundheitliche Gründe, ohne Diagnose. Und ein längerer Unterbruch gehört hinein, wenn er im Verhältnis zur ganzen Anstellung ins Gewicht fällt.

Keine Geheimcodes

«Er erledigte alle ihm übertragenen Aufgaben zu unserer vollsten Zufriedenheit.» Diese Formel wirkt freundlich und ist es nicht — sie gilt als verschlüsselte Botschaft an Eingeweihte und ist darum unzulässig.

Dasselbe gilt für «er bemühte sich stets». Das Staatssekretariat für Wirtschaft nennt ausdrücklich «zweideutige Formulierungen und Zeugniscodes mit versteckten negativen Botschaften» als nicht erlaubt.

Schreib, was du meinst, in klarer Sprache. Wer verschlüsselt, verstösst gegen die Pflicht zur Wahrheit und zur Klarheit — und riskiert eine Berichtigungsklage.

Zehn Jahre Zeit

Das Bundesgericht hat es 2020 entschieden: Der Anspruch auf ein Zeugnis — und auf dessen Berichtigung — verjährt erst nach zehn Jahren ab dem Ende der Anstellung (Art. 127 OR), nicht nach fünf.

Jemand kann also acht Jahre später noch ein Zeugnis verlangen. Wenn du dann nicht mehr weisst, wie viele Stunden sie gearbeitet hat und was sie getan hat, wird es unangenehm.

Für das Ausstellen selbst gibt es keine gesetzliche Frist. Üblich sind wenige Arbeitstage; wer trödelt, kommt in Verzug und haftet für den Schaden — etwa wenn sie deswegen eine Stelle nicht bekommt.

Wenn sie nicht einverstanden ist

Sie kann eine Berichtigung verlangen und notfalls einklagen. Zuerst geht es zur Schlichtungsbehörde, danach ans Gericht. Bei einem Streitwert bis CHF 30'000 fallen in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten keine Gerichtskosten an (Art. 113 und 114 ZPO) — bei einer Anstellung im Privathaushalt ist das praktisch immer der Fall. Den eigenen Anwalt zahlt trotzdem jede Seite selber.

Und jetzt der Punkt, der im Streit entscheidet: Für jede unterdurchschnittliche Bewertung musst du den Grund beweisen. Sie muss nur beweisen, wenn sie mehr will als «gut».

Wer keine Zeiterfassung hat, keine Notizen und keine festgehaltenen Gespräche, kann eine schlechte Bewertung nicht belegen — und verliert. Ein sauber geführtes Jahr ist darum nicht Papierkram, sondern die Grundlage des Zeugnisses.

Häufige Fragen

Hat eine Putzhilfe Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Ja. Art. 330a OR gilt für jedes Arbeitsverhältnis, auch im Privathaushalt und auch bei kleinem Pensum. Die angestellte Person kann jederzeit eines verlangen — während der Anstellung als Zwischenzeugnis, am Schluss als Schlusszeugnis. Der Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft enthält dazu keine eigene Regel, es gilt direkt das Obligationenrecht.

Wie lange nach dem Austritt kann ein Arbeitszeugnis verlangt werden?

Zehn Jahre ab dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Das Bundesgericht hat 2020 entschieden, dass Klagen auf Ausstellung oder Berichtigung eines Arbeitszeugnisses der zehnjährigen Frist von Art. 127 OR unterliegen und nicht der kürzeren von fünf Jahren.

Darf im Arbeitszeugnis stehen, dass etwas nicht gut war?

Ja, und es muss sogar. Das Zeugnis muss wahr und vollständig sein und darf negative Tatsachen nennen, wenn sie für die Gesamtbeurteilung erheblich sind. Das Wohlwollen findet seine Grenze an der Wahrheit. Einzelne kleine Vorfälle, die nicht repräsentativ sind, gehören dagegen nicht hinein.

Was bedeutet «zur vollsten Zufriedenheit» im Arbeitszeugnis?

Die Formel gilt als Geheimcode und ist unzulässig. Verschlüsselte Formulierungen, deren Bedeutung nur Eingeweihte kennen, verstossen gegen die Gebote der Wahrheit und der Klarheit. Ein Zeugnis muss in klarer, allgemein verständlicher Sprache geschrieben sein.

Beim Arbeitszeugnis gibt es ausnahmsweise keine kantonalen Unterschiede: Weder der Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft des Bundes noch die kantonalen Normalarbeitsverträge regeln es. Es gilt Art. 330a OR, in der ganzen Schweiz gleich.

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