Ratgeber

Lohnausweis für die angestellte Person im Privathaushalt

Die kurze Antwort

Ja, du musst einen Lohnausweis ausstellen — auch als Privathaushalt, auch bei kleinen Beträgen. Er geht an die angestellte Person, nicht ans Steueramt. Sie legt ihn ihrer Steuererklärung bei.

Es gibt eine Ausnahme

Wenn du im vereinfachten Abrechnungsverfahren abrechnest, zieht die Ausgleichskasse 5 Prozent Quellensteuer ab. Damit ist die Einkommenssteuer abgegolten. Die angestellte Person muss den Lohn dann nicht mehr in der Steuererklärung angeben — sie bekommt von der Ausgleichskasse eine Bescheinigung. Einen Lohnausweis nach Formular 11 brauchst du in diesem Fall nicht.

Im ordentlichen Verfahren brauchst du ihn.

Welche Felder gefüllt werden müssen

ZifferWas hinein gehört
KopfName, Adresse und AHV-Nummer der angestellten Person
KopfZeitraum — vom bis, meist 1.1. bis 31.12.
1Lohn: der Bruttolohn für das ganze Jahr
2.3Naturalleistungen: Verpflegung, Unterkunft
7Kinderzulagen, wenn du sie ausbezahlt hast
9AHV-, IV-, EO- und ALV-Beiträge der angestellten Person
13.1Spesen: effektive Auslagen, Fahrkosten
15Bemerkungen

Ein Beispiel zum Nachrechnen

Reinigung, 4 Stunden pro Woche, CHF 28.00 pro Stunde, ganzes Jahr, vier Wochen Ferien:

Stunden im Jahr208
Lohn — 208 × CHF 28.00CHF 5’824.00
Ferienzuschlag 8.33 %CHF 485.14
Bruttolohn, Ziffer 1CHF 6’309.14
AHV / IV / EOCHF 334.38
ALVCHF 69.40
Abzüge, Ziffer 9CHF 403.78
NettolohnCHF 5’905.36

Bis wann

Es gibt keine gesetzliche Frist für die Zustellung. Praktisch: bis Ende Januar, damit die angestellte Person ihre Steuererklärung machen kann.

Häufige Fragen

Muss ein Privathaushalt einen Lohnausweis ausstellen?

Ja. Wer jemanden im Privathaushalt anstellt und im ordentlichen Verfahren abrechnet, stellt einen Lohnausweis nach Formular 11 aus. Im vereinfachten Abrechnungsverfahren ersetzt die Bescheinigung der Ausgleichskasse den Lohnausweis.

Gehört der Ferienzuschlag in den Lohnausweis?

Ja. Der Ferienzuschlag ist Teil des Bruttolohns und steht in Ziffer 1, nicht in einer eigenen Zeile.

Wohin geht der Lohnausweis?

An die angestellte Person, nicht ans Steueramt. Sie legt ihn ihrer eigenen Steuererklärung bei.

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