Ratgeber

Lohnabrechnung im Kleinbetrieb — was du wirklich abrechnen musst

Die kurze Antwort

Vom Bruttolohn gehen 6.4 % ab (AHV/IV/EO 5.3 % und ALV 1.1 %), dazu die Unfallversicherung und bei ausländischen Angestellten ohne Niederlassung die Quellensteuer. Du selber zahlst dieselben 6.4 % noch einmal, plus Familienzulagen und Verwaltungskosten.

Und bei dir?

Trag deinen Stundenlohn ein — hier, sofort. Mit den Sätzen deines Kantons, ohne Konto und ohne E-Mail-Adresse.

Was jeden Monat abgeht

Die Abzüge sind in der ganzen Schweiz gleich — ausser bei den Familienzulagen und den Verwaltungskosten, die der Kanton und die Ausgleichskasse bestimmen:

Wasangestellte PersonBetrieb
AHV / IV / EO5.3 %5.3 %
ALV (bis CHF 148'200)1.1 %1.1 %
Familienzulagen (FAK)—kantonal
Verwaltungskosten—auf die Beiträge
Unfall (Berufsunfall)—immer der Betrieb
Unfall (Nichtberufsunfall)üblich—

Die Verwaltungskosten laufen auf die Beiträge, nicht auf die Lohnsumme. Das ist der Fehler, der am häufigsten gemacht wird: 5 % Verwaltungskosten auf 10.6 % AHV sind 0.53 % der Lohnsumme — nicht 5 %. Wer das verwechselt, rechnet das Zehnfache.

Das vereinfachte Verfahren — und wo es aufhört

Für kleine Löhne gibt es ein abgekürztes Verfahren: eine Abrechnung im Jahr, die Steuer mit 5 % pauschal erledigt, kein Lohnausweis. Es hat zwei Grenzen, und beide müssen eingehalten sein:

  • höchstens CHF 22'680 Lohn je angestellte Person und Jahr
  • höchstens CHF 60'480 Lohnsumme im Betrieb und Jahr

Es ist nicht für jeden offen. Wer Ehegatten oder die eigenen Kinder anstellt, muss ordentlich abrechnen — ebenso Kapitalgesellschaften für ihre eigenen Gesellschafter (Merkblatt 2.07 der AHV, Ziffer 2).

Und es ist eine Entscheidung für das ganze Jahr: Wer die Grenze im November reisst, rechnet rückwirkend ordentlich ab.

Die Quellensteuer

Sie trifft Angestellte ohne Niederlassungsbewilligung — und sie ist Sache des Betriebs, nicht der angestellten Person. Du ziehst sie vom Lohn ab und lieferst sie dem Kanton ab.

Im vereinfachten Verfahren sind es pauschal 5 %, und damit ist auch die Einkommenssteuer erledigt. Im ordentlichen Verfahren gilt der Tarif des Wohnkantons — abhängig von Zivilstand, Kindern und Konfession.

Was im Januar fällig wird

  • Lohndeklaration an die Ausgleichskasse — bis Ende Januar, mit den Jahreslöhnen aller Angestellten. Was hineingehört.
  • Lohnausweis für jede angestellte Person, ebenfalls bis Ende Januar. Im vereinfachten Verfahren entfällt er. Wie er aussieht.
  • Quellensteuer-Abrechnung an den Kanton, Fristen kantonal verschieden.

Wo der Kleinbetrieb anders liegt als der Privathaushalt

Soldena ist für beide gebaut, aber zwei Dinge gelten nur im Betrieb:

  • Der Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft gilt nicht. Im Betrieb kommt entweder ein Branchen-Gesamtarbeitsvertrag zum Zug oder das blosse Obligationenrecht — und das kennt keinen Mindestlohn. Nur die kantonalen Mindestlöhne und allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge setzen einen.
  • Das Gastgewerbe ist der Sonderfall: der L-GAV ist allgemeinverbindlich erklärt und gilt für jeden gastgewerblichen Betrieb — ohne Mitgliedschaft, ohne Unterschrift. Fünf Wochen Ferien, 13. Monatslohn und Mindestlöhne sind dort zwingend.
  • Auf dem Hof gilt wieder anderes: kantonale Normalarbeitsverträge und die Familienzulagen nach dem FLG statt dem kantonalen Ansatz. Was dein Kanton vorsieht.

Was Soldena dafür macht

Du trägst den Kanton und die Löhne ein, die angestellten Personen erfassen ihre Stunden selber. Am Monatsende steht das Lohnblatt fertig da — mit allen Abzügen, dem Ferienzuschlag und dem Betrag, den du überweisen musst.

Vertrag, Anmeldung bei der Ausgleichskasse, Lohndeklaration und Lohnausweis kommen aus denselben Zahlen. Kein zweites Programm, keine Tabelle daneben.

Häufige Fragen

Was muss ein Kleinbetrieb vom Lohn abziehen?

AHV/IV/EO 5.3 % und ALV 1.1 % — zusammen 6.4 %. Dazu meist die Nichtberufsunfallversicherung und, bei Angestellten ohne Niederlassungsbewilligung, die Quellensteuer. Den Berufsunfall und die Familienzulagen zahlt immer der Betrieb.

Wie hoch sind die Verwaltungskosten der Ausgleichskasse?

Je nach Kasse ein Prozentsatz der Beiträge, nicht der Lohnsumme. Bei 5 % auf die AHV-Beiträge von 10.6 % sind das 0.53 % der Lohnsumme. Den genauen Satz nennt der Beitragsbescheid deiner Kasse.

Darf mein Betrieb das vereinfachte Verfahren nutzen?

Wenn kein Lohn über CHF 22'680 liegt und die ganze Lohnsumme CHF 60'480 im Jahr nicht übersteigt. Ausgeschlossen sind Ehegatten und Kinder des Arbeitgebers sowie Gesellschafter von Kapitalgesellschaften.

Wer zahlt die Quellensteuer?

Abgeliefert wird sie vom Betrieb, getragen von der angestellten Person: du ziehst sie vom Lohn ab und überweist sie dem Kanton. Im vereinfachten Verfahren sind es pauschal 5 %.

Gilt im Betrieb ein Mindestlohn?

Das Obligationenrecht kennt keinen. Einen Mindestlohn setzen nur kantonale Mindestlohngesetze und allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge — im Gastgewerbe etwa der L-GAV, der für jeden gastgewerblichen Betrieb zwingend gilt.

Brauche ich ein Lohnprogramm für zwei Angestellte?

Eine Tabelle reicht, solange nichts schiefgeht. Was sie nicht leistet: den Ferienzuschlag bei Stundenlohn richtig rechnen, die Grenzen des vereinfachten Verfahrens überwachen und am Jahresende Lohnausweis und Lohndeklaration aus denselben Zahlen erzeugen.

Sätze 2026 nach Merkblatt 2.01 und 2.07 der AHV/IV. Die Familienzulagen und die Verwaltungskosten sind kantonal beziehungsweise je Kasse verschieden — Soldena rechnet mit den Sätzen deines Kantons.

Das macht Soldena für dich.

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