Ratgeber

Assistenzbeitrag: welcher Stundenlohn liegt in CHF 35.30?

Die kurze Antwort

Die CHF 35.30 sind kein Stundenlohn. Die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge an die Sozialversicherungen und die Ferienentschädigung sind darin inbegriffen. Als Stundenlohn bleiben rund CHF 30 — der Rechner sagt es für deinen Kanton auf den Rappen.

Der Rechner

Stelle ein, was für dich gilt. Der Betrag unten ist der höchste Stundenlohn, den du vereinbaren kannst, ohne aus dem eigenen Sack zu bezahlen.

Höchster Stundenlohn
CHF 29.95

So viel darfst du als Stundenlohn vereinbaren. Der Ferienzuschlag von 8.33 % kommt obendrauf und ist in den CHF 35.30 der IV mit allen Beiträgen inbegriffen.

StundenlohnCHF 29.95
Ferienzuschlag 8.33 %CHF 2.49
Beitragspflichtiger LohnCHF 32.44
AHV / IV / EO 5.3 %CHF 1.72
ALV 1.1 %CHF 0.36
Familienausgleichskasse 1.8 %CHF 0.58
Unfallversicherung BU 0.50 %CHF 0.16
Deine Kosten je StundeCHF 35.26
Ansatz der IVCHF 35.30
Bleibt dirCHF 0.04

Auf dem Konto der Assistenzperson landen rund CHF 30.36 je Stunde — nach Abzug ihrer AHV- und ALV-Beiträge. Nichtberufsunfall, Pensionskasse und Quellensteuer kommen je nach Fall noch dazu.

Bei 20 Stunden pro Woche sind das CHF 2’811.47 Bruttolohn im Monat, CHF 33’737.60 im Jahr — und CHF 36’712.00 Assistenzbeitrag von der IV. Das liegt über der Grenze von CHF 22’680 je Person: das vereinfachte Abrechnungsverfahren fällt weg, es gilt das ordentliche — für alle angestellten Personen des Haushalts.

Warum das so ist

Im Merkblatt 4.14 des Bundesamts für Sozialversicherungen steht der Satz, an dem die meisten vorbeilesen:

«In diesen Ansätzen sind die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge an die Sozialversicherungen und die Ferienentschädigung inbegriffen.»

Der Assistenzbeitrag ist also eine Vergütung deiner Kosten als Arbeitgeber — nicht ein Lohn, den du weitergibst. Wer der Assistenzperson CHF 35.30 je Stunde verspricht, schuldet danach AHV, ALV, Familienausgleichskasse, Unfallversicherung und den Ferienzuschlag zusätzlich. Das sind rund 18 Prozent, und sie kommen nicht von der IV.

Was die IV je Stunde und Nacht zahlt

LeistungAnsatz
Assistenzleistung, StandardqualifikationCHF 35.30 je Stunde
Assistenzleistung, besondere QualifikationCHF 52.95 je Stunde
Nachtdienst, Stufe 1 — punktuell in wenigen Nächten Hilfe nötigCHF 58.85 je Nacht
Nachtdienst, Stufe 2 — mindestens viermal pro Woche Hilfe nötigCHF 80.50 je Nacht
Nachtdienst, Stufe 3 — jede Nacht Hilfe nötigCHF 122.80 je Nacht
Nachtdienst, Stufe 4 — jede Nacht mindestens zwei Stunden Hilfe nötigCHF 169.10 je Nacht
Beratunghöchstens CHF 75 je Stunde, zusammen CHF 1’500 in drei Jahren

Ansätze nach Art. 39f IVV, Stand 2026. Quelle: Merkblatt 4.14 des Bundesamts für Sozialversicherungen.

Der erhöhte Ansatz ist eine Ausnahme und gilt nur in drei Bereichen: gemeinnützige oder ehrenamtliche Tätigkeit, berufliche Aus- und Weiterbildung und Erwerbstätigkeit — und auch dort nur, wenn die Beeinträchtigung der versicherten Person eine besondere Qualifikation verlangt. Pflege, Haushalt, Teilhabe, Kinderbetreuung, Tagesüberwachung und Nachtdienst bleiben beim Normalansatz — auch dann, wenn die Assistenzperson eine Pflegeausbildung hat.

Die Stufe der Nachtpauschale legt die IV-Stelle im Einzelfall fest, nach der Intensität der Hilfe in der Nacht.

Wie viele Stunden die IV bewilligt

Das rechnet keine App aus, und Soldena tut es ausdrücklich nicht. Die IV-Stelle klärt den Bedarf vor Ort ab und schreibt einen Monats- und einen Jahresbetrag in Franken in die Verfügung. Innerhalb dieses Totals disponierst du selber.

Zur Einordnung die Höchstansätze je Monat nach Art. 39e IVV:

BereichHöchstens je Monat
Je Grundbereich — alltägliche Lebensverrichtungen, Haushaltsführung, gesellschaftliche Teilhabe und Freizeitgestaltung20 Stunden bei leichter, 30 bei mittlerer, 40 bei schwerer Hilflosigkeit
Spezialbereiche zusammen — Erziehung und Kinderbetreuung, gemeinnützige oder ehrenamtliche Tätigkeit, berufliche Aus- und Weiterbildung, Erwerbstätigkeit60 Stunden bei vollem Einsatz, anteilig bei Teilzeit
Überwachung während des Tages120 Stunden, zusätzlich, bei schwerer Hilflosigkeit
Nachtdienstals Pauschale je Nacht, nicht in Stunden

Bei blinden, hochgradig sehbehinderten und taubblinden Personen gelten Sonderregeln. Was in deinem Fall gilt, steht in der Verfügung — frage bei Unklarheit die IV-Stelle.

Der Jahresbetrag ist das Zwölffache des Monatsbetrags. Lebst du mit dem Ehegatten, dem eingetragenen oder faktischen Partner oder einem in gerader Linie Verwandten zusammen, ist er das Elffache (Art. 39g IVV).

Ein einzelner Monat darf teurer sein

Art. 39h IVV lässt Luft: eine Monatsrechnung darf den verfügten Monatsbetrag um bis zu 50 Prozent übersteigen. Der Jahresbetrag aber nie — er ist die harte Grenze.

Zwei Dinge, die Geld kosten, wenn man sie nicht weiss: Nicht genutzte Mittel verfallen und gehen nicht ins nächste Jahr. Und eine Rechnung darf höchstens die letzten zwölf Monate betreffen; was später kommt, wird nicht mehr vergütet.

Wen du nicht anstellen darfst

Das ist der Punkt, der am meisten Ärger macht, weil er oft erst bei der Abrechnung auffällt. Nicht als Assistenzperson anerkannt werden (Art. 42quinquies IVG, Kreisschreiben Rz 3013–3015):

  • Ehegatte, eingetragene Partnerin oder Partner
  • faktische Lebenspartnerin oder Lebenspartner im Konkubinat
  • Verwandte in gerader Linie — Kinder, Enkel, Eltern, Grosseltern
  • Stief- und Pflegeeltern sind den Eltern ausdrücklich gleichgestellt
  • Organisationen und Personalverleih, etwa Spitex oder eine Agentur

Erlaubt sind Geschwister, Nichten, Neffen, Tanten, Onkel und Schwager — sie sind nicht in gerader Linie verwandt. Bei Ehegatten und Verwandten in gerader Linie gilt der Ausschluss unabhängig davon, ob man zusammen wohnt.

44 Stunden pro Woche je Person

Eine Assistenzperson darf höchstens ein Pensum von 100 Prozent haben, und das sind beim Assistenzbeitrag 44 Stunden pro Woche. In Ausnahmefällen sind bis 50 Stunden möglich, Überstunden inbegriffen.

Eine Tagesgrenze gibt es nicht. Die 11 Stunden pro Tag, die am 1. Januar 2026 ins Kreisschreiben kamen, wurden am 12. Januar 2026 mit IV-Rundschreiben Nr. 458 wieder aufgehoben. Wer darüber etwas anderes liest, liest etwas Veraltetes.

Welches Abrechnungsverfahren

Hier scheitert das vereinfachte Abrechnungsverfahren meistens an der Mathematik. Es ist zulässig, solange der Lohn einer Person im Jahr unter der Grenze bleibt — bei CHF 35.30 je Stunde ist diese Grenze schon bei rund 12 Stunden pro Woche erreicht.

Bei einem Pensum von 44 Stunden pro Woche sind es über CHF 80'000 im Jahr. Dann bleibt nur das ordentliche Verfahren. Und weil alle angestellten Personen eines Haushalts im selben Verfahren abgerechnet werden müssen, zieht eine einzige Person über der Grenze alle mit.

GrenzeBetrag
Lohn je angestellter Person im Jahrhöchstens CHF 22’680
Lohnsumme des ganzen Haushalts im Jahrhöchstens CHF 60’480
Alle angestellten Personenim selben Verfahren

Die Abrechnung: Formular 318.536

Abgerechnet wird monatlich, mit dem Formular 318.536 «Rechnung für Assistenzbeitrag». Die Hauptrechnung summiert nach Tarifziffer, nicht nach Person — die Namen stehen nur auf den beiden Beiblättern zur Lohnfortzahlung. Der Nachweis je Person läuft über den Stundenrapport, den die IV-Stelle bei der ersten Abrechnung und in Stichproben einsieht.

TarifzifferLeistung
665.01Assistenzleistung mit Standardqualifikation
665.02Assistenzleistung mit besonderer Qualifikation
665.03Nachtdienst
665.031.1Nachtdienst, reduzierte Pauschale bei geteilter Assistenzperson
665.05Lohnfortzahlung bei Verhinderung (Art. 324a OR)
665.06Lohnfortzahlung an Arbeitsleistung (Art. 324 OR)
665.07Vorschuss

Ein gesamtschweizerisches Portal gibt es nicht. Jede IV-Stelle hat ihren eigenen Weg — Online-Schalter, E-Mail oder Papier. Darum zählt, dass die Rechnung fertig ausgefüllt und prüfungsfest vorliegt.

Häufige Fragen

Wie viel Stundenlohn darf ich aus dem Assistenzbeitrag bezahlen?

Weniger als die CHF 35.30, die die IV vergütet. In diesem Ansatz sind die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge an die Sozialversicherungen und die Ferienentschädigung inbegriffen. Nach Abzug von AHV, ALV, Familienausgleichskasse, Unfallversicherung und Ferienzuschlag bleiben als Stundenlohn rund CHF 30.

Darf ich meine Tochter als Assistenzperson anstellen?

Nein. Verwandte in gerader Linie — Kinder, Enkel, Eltern und Grosseltern — werden nicht als Assistenzpersonen anerkannt, ebenso der Ehegatte, der eingetragene Partner und der faktische Lebenspartner. Stief- und Pflegeeltern sind den Eltern gleichgestellt. Geschwister, Nichten, Neffen, Tanten und Onkel sind erlaubt.

Ändert sich der Ansatz mit der Ausbildung der Assistenzperson?

Nur in drei Bereichen: gemeinnützige oder ehrenamtliche Tätigkeit, berufliche Aus- und Weiterbildung und Erwerbstätigkeit. Verlangt die Beeinträchtigung dort eine besondere Qualifikation, zahlt die IV CHF 52.95 statt CHF 35.30 je Stunde. In allen übrigen Bereichen — Pflege, Haushalt, Teilhabe, Kinderbetreuung, Tagesüberwachung und Nachtdienst — bleibt es beim Normalansatz, auch bei einer Pflegeausbildung. Der Mindestlohn im Arbeitsvertrag richtet sich dagegen sehr wohl nach der Ausbildung.

Wie viele Stunden darf eine Assistenzperson pro Woche arbeiten?

Höchstens 44 Stunden, das entspricht einem Pensum von 100 Prozent. In Ausnahmefällen sind bis 50 Stunden inklusive Überstunden möglich. Eine tägliche Höchstarbeitszeit gibt es nicht; die 11 Stunden pro Tag wurden mit IV-Rundschreiben Nr. 458 vom 12. Januar 2026 wieder aufgehoben.

Soldena rechnet, es berät nicht. Was in deinem Fall bewilligt ist, steht in der Verfügung deiner IV-Stelle — sie gibt auch Auskunft, und das kostet nichts.

Das macht Soldena für dich.

In Soldena wird aus dem verfügten Betrag ein Arbeitsvertrag, eine Zeiterfassung je Bereich, eine Lohnabrechnung je Assistenzperson und die monatliche Rechnung an die IV — aus denselben Stunden, ohne eine Zahl zweimal einzutippen.

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