Ratgeber

Ferien bei Stundenlohn — der Zuschlag richtig gerechnet

Die kurze Antwort

Bei Stundenlohn werden die Ferien als Zuschlag auf den Lohn bezahlt. Bei vier Wochen Ferien sind das 8.33 %, bei fünf Wochen 10.64 %.

Wo die Zahlen herkommen

Das ist keine Willkür, sondern Dreisatz. Ein Jahr hat 52 Wochen, und gerechnet wird auf die gearbeiteten Wochen, nicht auf 52 — sonst fehlt Geld.

  • Vier Wochen Ferien: 4 ÷ (52 − 4) = 4 ÷ 48 = 8.33 %
  • Fünf Wochen Ferien: 5 ÷ (52 − 5) = 5 ÷ 47 = 10.64 %

Wer Anspruch auf fünf Wochen hat

Der Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft deines Kantons kann mehr vorschreiben als das Obligationenrecht. Was dort steht, gilt — auch wenn im Vertrag weniger steht.

FallFerien
Erwachsene, Grundfall (Art. 329a OR)4 Wochen
Bis zum vollendeten 20. Altersjahr5 Wochen
Je nach kantonalem Normalarbeitsvertrag, oft ab 505 Wochen

Der Zuschlag muss sichtbar sein

Das ist der Punkt, an dem es am häufigsten schiefgeht. Das Bundesgericht ist streng: Der Ferienzuschlag muss im Vertrag und auf jeder Lohnabrechnung als eigene Zeile stehen. Ein Satz wie «Ferien sind im Stundenlohn inbegriffen» reicht nicht. Steht er nicht da, gilt er als nicht bezahlt — und kann nachgefordert werden.

Ein Beispiel zum Nachrechnen

18 Stunden im Monat × CHF 30.00CHF 540.00
Ferienzuschlag 8.33 %CHF 44.98
BruttolohnCHF 584.98

Und bei festem Monatslohn?

Dann gibt es keinen Ferienzuschlag. Der Lohn läuft in den Ferien einfach weiter. Stattdessen wird das Ferienguthaben in Tagen geführt.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Ferienzuschlag bei Stundenlohn?

Bei vier Wochen Ferien 8.33 Prozent des Lohns, bei fünf Wochen 10.64 Prozent. Gerechnet wird auf die gearbeiteten Wochen: 4 geteilt durch 48, beziehungsweise 5 geteilt durch 47.

Reicht es, im Vertrag «Ferien inbegriffen» zu schreiben?

Nein. Der Ferienzuschlag muss mit Prozentsatz und Betrag im Vertrag und auf jeder Lohnabrechnung als eigene Zeile stehen. Sonst gilt er als nicht bezahlt und kann nachgefordert werden.

Gibt es den Ferienzuschlag auch bei Monatslohn?

Nein. Bei festem Monatslohn läuft der Lohn in den Ferien weiter. Statt eines Zuschlags wird das Ferienguthaben in Tagen geführt.

Das macht Soldena für dich.

In Soldena steht der Zuschlag auf jeder Abrechnung als eigene Zeile, und das Ferienguthaben läuft automatisch mit.

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